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Verkaufsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen und Lieferbedingungen Online-Shop „Maschinen“ der Schüco International KG, Karolinenstraße 1 - 15, D-33609 Bielefeld

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1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „AVLB“) gelten für alle Verträge die im Zusammenhang mit dem Online-Shop „Maschinen“ mit Unternehmen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB geschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren AVLB abweichende Bedingungen Ihrerseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Unsere AVLB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AVLB abweichender Bedingungen Ihrerseits die Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführen.

1.2 Die Präsentation und Bewerbung von Waren in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

1.3 Sie können in unserem Onlineshop Waren zum Kauf auswählen, indem Sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen Warenkorb legen. Wenn Sie die Bestellung abschließen wollen, gehen Sie zum Warenkorb, wo Sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Nach der Artikelauswahl im Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdaten im nachfolgenden Schritt öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Weiter zum nächsten Schritt“ eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

1.4 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AVLB und der Widerrufsbelehrung werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

1.5 Sollten Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben oder Bestellungen von Lieferungen außerhalb dieser Staaten wünschen, können wir Ihre Bestellung nicht berücksichtigen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen:

2.1 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk (gemäß Incoterms 2010), ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen, haben Zahlungen für gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Skontoabzüge sind aber nur insoweit zulässig, als im Übrigen keine bereits fälligen, unbestrittenen Rechnungen offen sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Verpackungskosten einschließlich für Mehrweg-verpackungen. Diese Kosten sind sofort ohne Abzug zahlbar.

2.3 Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur berechtigt, wenn Ihr Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.4 Wir sind berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere vertraglichen Ansprüche durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Ihrerseits gefährdet sind.

3. Datenschutz

3.1 Wenn Sie in unserem Webshop bestellen möchten, ist es für den Vertragsabschluss erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben, die wir für die Abwicklung Ihrer Bestellung benötigen. Für die Abwicklung der Verträge notwendige Pflichtangaben sind gesondert markiert, weitere Angaben sind freiwillig. Die von Ihnen angegebenen Daten verarbeiten wir zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Dazu können wir Ihre Zahlungsdaten an unsere Hausbank weitergeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1S. 1 lit. b DS-GVO.

3.2 Wir sind aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Ihre Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. Allerdings nehmen wir nach zwei Jahren eine Einschränkung der Verarbeitung vor, d. h. Ihre Daten werden nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt.

3.3 Zur Verhinderung unberechtigter Zugriffe Dritter auf Ihre persönlichen Daten, insbesondere Finanzdaten, wird der Bestellvorgang per SSL-Technik verschlüsselt.

4. Fristen für Lieferungen; Lieferung und Verzug:

4.1 Nur ausdrücklich vereinbarte Liefertermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere Auftragsbestätigung.

4.2 Sie können uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die vorgenannte Frist verlängert sich auf vier Wochen, wenn es sich um Ware handelt, die nach Ihren Vorgaben gefertigt wird.

4.3 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Ihnen zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch Sie voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen in einem angemessen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

4.4 Die Einhaltung eines Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung durch die jeweiligen Vorlieferanten voraus.

4.5 Wird die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht oder nicht rechtzeitig von Ihnen abgenommen, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises der nicht abgenommen Ware. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder Sie einen geringeren Schaden nachweisen.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

4.7 Bei der Lieferung der Ware behalten wir uns fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bei Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen in angemessenem Umfang vor. Hinsichtlich des Gewichts und der Stückzahl ist insoweit eine Abweichung von 10 % gestattet.

4.8 Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind von Ihnen zu tragen.

4.9 Beinhaltet eine Warenlieferung Software, erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht, um die unveränderte Software in Verbindung mit der Ware zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist nur in Verbindung mit der Ware zulässig.

5. Warenrücknahmen:

(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender

5.1 Bei freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Abschläge für Wertminderungen freiwillig zurückgenommener Waren behalten wir uns vor. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns durch die Warenrücknahme keine oder eine wesentlich niedrigere Wertminderung als von uns geltend gemacht eingetreten ist. Fallen bei Warenrücknahmen Transportkosten an, sind diese von Ihnen zu tragen.

5.2 Waren, die für Sie speziell angefertigt oder beschafft wurden, sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Gefahrtragung und Versand:

6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (gemäß Incoterms 2010). Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf Sie über.

6.2 Das Abladen der Lieferung ist in jedem Fall Sache Ihrerseits. Es hat unverzüglich durch Sie zu erfolgen. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen erfolgt ausschließlich auf Ihre Gefahr und Kosten.

7. Verpackung; Paletten:

7.1 Die Art der Verpackung wird nach unserem freien Ermessen bestimmt. Einfache Verpackungen sowie Kisten und Verschläge werden Ihnen zu unseren jeweils gültigen Verpackungspreisen berechnet. Sie sind bei Lieferungen ins Ausland verpflichtet, auf eigene Kosten für eine Entsorgung dieser Verpackungen zu sorgen, soweit es sich nicht um Mehrwegverpackungen handelt.

7.2 Euro-Paletten, Mehrwegspulen sowie sonstige Mehrwegbehälter und -verpackungen werden Ihnen zunächst zu unseren jeweils gültigen Verpackungspreisen berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung in wiederverwendbarem Zustand innerhalb von 6 Wochen nach Anlieferung werden sie mit 100 % des berechneten Wertes gutgeschrieben.

7.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben Stahllanggutpaletten, Mehrwegpaletten nebst Zubehör, Mehrwegverpackungen sowie sonstige Transporthilfen – nachfolgend zusammen Förderhilfsmittel genannt – unser unverkäufliches Eigentum. Sie sind sorgfältig zu behandeln, als unser Eigentum zu kennzeichnen und dürfen für andere Zwecke als die Aufbewahrung der gelieferten Waren nicht verwendet werden. Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der Förderhilfsmittel zu verlangen. Sie haben die Förderhilfsmittel zu dem ihnen von uns benannten Termin zur Abholung bereitzustellen. Werden sie nicht rechtzeitig oder nicht im unbeschädigten Zustand herausgegeben und haben Sie dies zu vertreten, so sind wir berechtigt, sie dem Besteller zum Tagespreis für einen entsprechenden fabrikneuen Förderhilfsmittel gleicher Ausführung zu berechnen, soweit Sie uns nicht nachweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Diese Beträge sind sofort ohne Abzug fällig.

7.4 Sollten Rechtsvorschriften regelmäßige Prüfungen der Stahllanggutpaletten und/oder andere Mehrwegverpackungen vorsehen, sind Sie verpflichtet, dieser Verpflichtung für die in Ihrem Besitz befindlichen Stahllanggutpaletten und/oder Mehrwegverpackungen nachzukommen.

8. Mängelrechte:

8.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit der jeweiligen Ware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihnen. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von §443 BGB dar. Änderungen und Irrtümer in den vorgenannten Unterlagen bleiben vorbehalten. Abbildungen sind der gelieferten Ware lediglich ähnlich. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren – auch ohne vorherige Ankündigung – jederzeit vor.

8.2 Wird in Unterlagen von uns, insbesondere in Katalogen, Prospekten und Datenblättern, der Begriff „Garantie“ verwendet, handelt es sich um eine selbstständige Garantie, die in keiner Verbindung zu den gesetzlichen Mängelansprüchen steht.

8.3 Beratungsleistungen sind unentgeltliche Nebenleistungen, zu denen wir nicht verpflichtet sind, es sei denn, es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.

8.4 Sie sind verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minder-lieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Im Übrigen gilt §377 HGB.

8.5 Soweit ein Mangel der Lieferung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt nicht im Fall des §478 Abs. 4 BGB. In diesem Fall können Sie nach Ihrer Wahl Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung verlangen. Zur Mängelbeseitigung haben Sie uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

8.6 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Für Mängel einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei einer von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Vorliegen von §479 Abs. 1 BGB. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Schadensersatzansprüche von Ihnen wegen eines Mangels sind ausschließlich in Ziffer 9. dieser AVLB geregelt.

9. Schadensersatzansprüche:

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen.

9.2 Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche aber, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der typischerweise eintretende Schaden überschreitet aber in keinem Schadensfall 500.000,00 €.

9.3. Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Ihre Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.

9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch Sie.

10. Eigentumsvorbehaltssicherung:

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Machen wir nach Rücktritt vom Vertrag unseren Herausgabeanspruch geltend, so gestatten Sie uns hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie unbearbeitet oder verarbeitet sind, an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden. In der Zurücknahme und der Pfändung der Waren durch uns liegt – unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücktritt zur Verwertung der Waren befugt; der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten –abzüglich angemessener Verwertungskosten– anzurechnen.

10.2 Sie sind verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere sind Sie verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, müssen Sie diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Bei Pfändungen haben Sie eine Abschrift des Pfändungsprotokolls beizufügen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

10.4. Sie sind berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; diese Ermächtigung erlischt jedoch bei Zahlungsverzug Ihrerseits. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Haben allerdings an dem weiterveräußerten Liefergegenstand neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, treten Sie Ihre Forderungen aus Weiterveräußerung nur in dem Verhältnis an uns ab, in dem der Rechnungsendwert (einschließlich USt.) unserer Lieferungen zu dem Gesamtrechnungswert der Lieferungen der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt Ihnen auch nach der Abtretung ermächtigt. Sie sind insofern als Treuhänder für uns tätig. Unser Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch Sie wird stets für uns als Hersteller vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

10.6 Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache Ihnen oder eines Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

10.7 Sie treten uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

10.8 Bei Waren, die Ihnen aufgrund eines Werkvertrages in ein Gebäude eines Dritten als wesentlichen Bestandteil einzubauen hat, treten Sie seinen schuldrechtlichen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek im Wert der Waren (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) an uns ab.

10.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Sonstige Bestimmungen:

11.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen Sie unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sie erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.

11.2 Soweit wir für Ihre Aufträge Werkzeuge herstellen oder herstellen lassen und Ihnen hierfür anfallenden Kosten anteilig in Rechnung stellen, werden diese einschließlich deren Zubehör nicht an Sie übereignet und Sie haben auch keinen Anspruch auf Herausgabe derselben. Die Werkzeuge werden Ihnen insbesondere nicht geliefert. In umsatzsteuerlicher Hinsicht erfolgt die Zahlung der Werkzeugkosten auf eine sonstige Leistung.

11.3 Ihre Rechte aus dem Liefervertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.

11.4. Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von Ihnen erhaltenen Daten einem Kreditversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Kreditversicherung zu übermitteln.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

12.1 Für unsere Lieferungen gilt der sich aus unserer Auftragsbestätigung und dem dort verwendeten Incoterm (gemäß Incoterms 2010) ergebende Erfüllungsort. Erfüllungsort ist insoweit mit dem in dem jeweiligen Incoterm (gemäß Incoterms 2010) definierten Lieferort gleichzusetzen. Ist in der Auftrags-bestätigung kein Erfüllungsort angeben, erfolgt die Lieferung ab Werk (gemäß Incoterms 2010) Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus der Lieferbeziehung ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt – unser Geschäftssitz.

12.2 Unser Firmensitz ist alleiniger Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung an Ihrem Hauptsitz berechtigt.

13. Anwendbares Recht:

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) wird ausgeschlossen.